Lärmbestimmungen

Beim Betrieb von Flugmodellen darf die höchstzulässige Lärmemission von 94 dBA gemessen in 3 Meter Abstand und auf Wiese nicht überschritten werden.

Jedes Modell mit Verbrennungsmotor muss vor dem ersten Flug einer Lärmmessung unterzogen werden. Die Messwerte sind in ein Lärmmessprotokoll einzutragen. Bei jeder Veränderung, die den Lärmpegel beeinflusst, muss das Modell einer neuerlichen Messung unterzogen werden.

Die Messung wird von dafür geschulten Mitgliedern durchgeführt. Nur diese sind berechtigt den Aufkleber, der am Modell anzubringen ist, auszuhändigen.

Werden Flugmodelle als subjektiv zu laut empfunden, kann jederzeit eine neue Messung verlangt werden.